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Tempel und Kultstätten

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In den römischen Provinzen des Nordens begegnen uns zumeist zwei unterschiedliche Formen von Tempeln: einerseits der aus Italien übernommene Podiumtempel, in dem sich - neben der Veehrung der römischen Götter - imperiale Selbstdarstellung und Machtdemonstration ausdrücken, andererseits Tempelbezirke in keltischer Tradition, die in der Regel mit lokalen Gottheiten (z.B. Schutz- und Fruchtbarkeitsgöttinnen) in Verbindung stehen.

 

Der monumentale römische Tempel steht, aus seiner Umgebung herausgehoben, auf einem Podium, besitzt eine Cella mit tiefer Vorhalle und eine Freitreppe. Er hat einen gestreckten Grundriss, eine betonte Frontseite und ist auf Fassadenwirkung hin konzipiert. Im Tempel konnten eine oder mehrere römische Gottheiten verehrt werden. Im Unterschied etwa zu einer Kirche oder einer Synagoge diente er nicht als Versammlungsraum für die Gläubigen, sondern war Haus der Gottheit und somit nur den Priestern zugänglich. Die öffentlichen Kulthandlungen spielten sich vor dem Tempel ab, wo sich die Gläubigen um den meist vor der Frontseite errichteten Altar versammelten.

 

Die keltische Bevölkerung war verpflichtet, den römischen Staatsgöttern ihre Verehrung zu erweisen, durfte daneben aber weiterhin an ihren religiösen Vorstellungen festhalten. In den westlichen Provinzen errichtete sie ihren Göttern im 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. so genannte gallorömische Umgangstempel. Diese lokalen Heiligtümer lagen mehrheitlich am Rande der Stadt und waren kleiner und einfacher ausgestattet als die Tempel für die Staatsgötter.

 

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