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Das römische Recht

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Das Recht des Römischen Reiches hatte einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung späterer Rechtssysteme, vor allem in Europa. Ursprünglich bestand das römische Recht im Wesentlichen aus Gewohnheitsrecht und wurde erst in späteren Phasen schriftlich niedergelegt. Zu den bedeutendsten ersten Gesetzeswerken zählt das Zwölftafelgesetz, das um 450 v. Chr. entstand. Die bedeutendste Sammlung römischer Gesetze ist das Corpus Iuris Civilis, die unter dem oströmischen Kaiser Justinian I. zusammengestellt wurde.

 

Vor dem Zwölftafelgesetz hatte das Gesetz Roms einen religiösen Charakter und seine Auslegung war den Priestern vorbehalten, die Angehörige der Patrizierschicht waren. Beschwerden und Unruhen vonseiten der Plebejer führten zur schriftlichen Niederlegung der bereits existierenden rechtlichen Vorschriften, denen neue, im bisherigen Recht unbekannte Prinzipien hinzugefügt wurden. Das so abgefasste Zwölftafelgesetz wurde der Volksversammlung vorgelegt und von ihr angenommen. Dieser Kodex formulierte einfache Regeln, wie sie für eine landwirtschaftlich orientierte Gemeinschaft angemessen waren. Er etablierte gleiche Rechte für Patrizier und Plebejer und wurde für die Römer zur Quelle des gesamten öffentlichen und privaten Rechtes. Das ausschließlich auf römische Staatsbürger angewandte Recht wurde als jus civile bezeichnet.

 

Die Eroberung des Mittelmeerraumes zwang die Römer, neue Rechtssysteme zu erarbeiten. Jedes eroberte Territorium hatte sein eigenes System, so dass man neue Gesetze benötigte, die im Verkehr zwischen Römern und fremden Völkern anzuwenden waren: das so genannte jus gentium. Durch die Ausweitung der Staatsbürgerschaft in der Zeit zwischen 100 v. Chr. und 212 n. Chr. auf alle freien Einwohner des Römischen Reiches wurde die Unterscheidung zwischen jus gentium und jus civile überflüssig. Das Stadtrecht Roms, das jus civile, wurde zum Gesetz des gesamten Reiches. Unterschiede zur Provinz wurden in Gesetzgebung von Senat und Kaiser sowie in der Rechtsprechung berücksichtigt. Eine wichtige Neuerung des römischen Rechtssystems dieser Zeit war das Rechtsprinzip des ersten römischen Kaisers Augustus und seiner Nachfolger: Bedeutende Juristen durften ihre Meinung zu den vor Gericht verhandelten Fällen äußern. Zu den berühmtesten dieser römischen Juristen gehörten Gajus, Papinian, Julius Paulus und Ulpian, von den die letzten drei den Posten eines praefectus praetoria, eines Justizministers des Römischen Reiches, innehatten.

 

Um die Wende des Mittelalters zur Neuzeit wurde das römische Recht zur Grundlage der kontinentaleuropäischen Rechtssysteme. Als schriftliche Quelle stützte man sich im Wesentlichen auf das Corpus Iuris Civilis.

 

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